MITTEILUNGEN // BGA-POSITIONEN

Gemeinsame Erklärung zum Feldversuch mit innovativen Nutzfahrzeugkonzepten


 

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) e.V., der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) e.V., der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e.V., der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) e.V., der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V., der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V., die DEKRA Automobil GmbH, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) e.V., der Verband der Automobilindustrie (VDA) e.V. und der Verband der TÜV e.V. begrüßen den im Koalitionsvertrag vereinbarten deutschlandweiten Probebetrieb mit innovativen Nutzfahrzeugkonzepten. Die Verbände/Unternehmen möchten ihre Dialogbereitschaft zum Ausdruck bringen und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ihre fachliche Expertise anbieten.

Das Ziel des bundesweiten Feldversuchs sollte sein, die Vorteile innovativer Nutzfahrzeugkonzepte in ihren verschiedenen Varianten im realen Praxistest nachzuweisen. Auf Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsens’ sollten innerhalb des technisch möglichen Rahmens effiziente Lösungen definiert werden.

In die Erarbeitung des Konzeptes und bei der Umsetzung sollten die Vertreter der Verkehrs- und Transportwirtschaft einbezogen werden. Die Unterzeichnenden möchten mit dieser Erklärung bereits ihre Anforderungen definieren.

  • Innovative Nutzfahrzeugkonzepte müssen auf der bestehenden Infrastruktur sicher zu betreiben sein – alle in Richtlinien definierten Verkehrsräume müssen befahren werden können, d.h. z.B. der BO-Kraft Kreis ist einzuhalten;
  • sämtliche Anforderungen an die Einhaltung von Schleppkurven müssen eingehaltenwerden, um damit Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehre problemlos befahren zu können;
  • die Infrastruktur ist zu schonen – Achslasten und damit die Straßenbeanspruchung (Fahrbahnermüdung, Spurrinnen) sind gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen möglichst zu verringern; 
  • innovative Nutzfahrzeugkonzepte müssen die Tragfähigkeit und die Dauerfestigkeit der bestehende Brückenbauwerke berücksichtigen; 
  • eine Optimierung des logistischen Einsatzes ist nur innerhalb der bestehenden Grenzen des Gesamtverkehrssystems im Sinne der Co-Modalität sinnvoll - die Fahrzeugkomponenten und/oder Aufbauten der innovativen Nutzfahrzeugkonzepte müssen im kombinierten Verkehr Straße/Schiene/Wasserstraße transportierbar sein;
  • die Fahrstabilität muss in allen Fahrsituationen gewährleistet sein und Bremswege dürfen sich nicht verlängern;
  • die innovativen Nutzfahrzeugkonzepte müssen mit modernen Sicherheitssystemen, wie Fahrerassistenzsystemen, Spurverlassens-Warnsystemen, vorausschauenden (Not-) Bremssystemen und ESP ausgestattet sein;
  • der sichere Umgang mit innovativen Nutzfahrzeugkonzepten ist durch ein geeignetes Training der Fahrzeugführer sicherzustellen.

In ihrem Einsatzfeld, dem Fernverkehr zwischen logistischen Knoten und im Vor- und Nachlauf des Co-Modalen Verkehrs, können innovative Nutzfahrzeugkonzepte erhebliche Umwelt- und neue Effizienzpotenziale erschließen und den für die kommenden Jahrzehnte prognostizierten Zuwachs im Straßengütertransport mit

  • geringeren Fahrleistungen,
  • geringerem Kraftstoffverbrauch je Tonnenkilometer und daraus resultierend
  • geringeren Emissionen je Tonnenkilometer sowie
  • höchster Sicherheit

bewältigen.

Der Güterverkehr wird in den nächsten Jahren wieder stark zunehmen. Straße, Schiene und Wasserstraße müssen ihre Effizienz und ihre Kapazitäten erhöhen, damit sie auch künftig ihren Anteil am Modal Split bewältigen können. Innovative Nutzfahrzeuge leisten neben einem Ausbau der Infrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Kapazität des Straßengüterverkehrs.