
Dipl.-Vw. Jens Nagel
Abteilung Außenwirtschaft
Telefon: 030 59 00 99 596
Telefax: 030 59 00 99 519
eMail: Jens.Nagel(at)BGA.de

Dipl.-Vw. Gregor Wolf
Exportfragen
Telefon: 030 59 00 99 565
Telefax: 030 59 00 99 519
eMail: Gregor.Wolf(at)BGA.de

Dipl.-Vw. Elisabeth Dürr
Referentin / Verbindungsstelle
Entwicklungszusammenarbeit
Telefon: 030 59 00 99 567
Telefax: 030 59 00 99 467
eMail: Elisabeth.Duerr(at)BGA.de

Ass. jur. Marcus Schwenke
Importfragen
Telefon: 030 59 00 99 594
Telefax: 030 59 00 99 494
eMail: Marcus.Schwenke(at)BGA.de
Siehe auch 'Publikationen/Positionspapiere/Außenwirtschaft'
Außenhandel ist der wichtigste Garant für Wachstum und Wohlstand. Als Exportweltmeister ist Deutschland ein Gewinner der Globalisierung: Import- und Export sichern hierzulande jeden dritten Arbeitsplatz, stärken unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit und garantieren Verbrauchern eine enorme Warenvielfalt zu günstigen Preisen. Es muss oberste Prämisse der Politik sein, neue Handelsmöglichkeiten zu schaffen und bestehende Hindernisse abzubauen.
Als BGA bekennen wir uns ohne Einschränkung zur Globalisierung: Weltweiter Handel schafft und sichert Arbeitsplätze und darf keinen Beschränkungen unterliegen. Die laufende Doha-Entwicklungsrunde zur internationalen Handelsliberalisierung muss daher zügig zu einem Abschluss kommen. Die EU muss sich ohne Einschränkungen dem Handel mit Drittländern öffnen. Deutschland muss – neben der Exportförderung – auch in die Importförderung einsteigen.
Mittelständischen Unternehmen sollte der Weg auf Auslandsmärkte erleichtert werden: Es gilt, die Exportkreditversicherung flexibilisieren und an die Erfordernisse der Globalisierung anzupassen. In der Außenwirtschaftsförderung müssen sich die Zuständigkeitsebenen besser abstimmen und für mehr Transparenz sorgen. Bürokratische Vorschriften – etwa beim Thema Exportkontrolle – müssen verhältnismäßig sein und dürfen Auslandsgeschäfte nicht über Gebühr behindern.
Freier Handel ist die beste Entwicklungshilfe und führt langfristig dazu, Werte wie Demokratie und Menschenrechte weltweit durchzusetzen: Handelshemmnisse gegenüber Schwellen- und Entwicklungsländern sind Relikte einer vergangen geglaubten Epoche. Der Knowhow-Transfer von Nord nach Süd muss im Sinne einer Partnerschaft für Handel – etwa über Public Private Partnerships – intensiviert werden.
Der BGA hat maßgeblich zu einer mittelstandfreundlichen Ausgestaltung der Außenhandelsfinanzierung beigetragen. In der Exportkreditversicherung haben wir dafür gesorgt, dass der Selbstbehalt des Exporteurs verringert wurde. Importeure haben mehr Planungssicherheit dank eines transparenteren und flexibler gestalteten Antidumping-Verfahrens. Aufgrund von Schulungen durch BGA-Experten sind Produktqualität und -vielfalt von Unternehmen aus Schwellen- und Entwicklungsländern spürbar gestiegen.
Zudem haben wir unser internationales Netzwerk stark ausgebaut: Heute verfügt der BGA in fast allen Ländern der Welt über Verbindungen, etwa zu Partnerverbänden, Regierungen oder Handelskammern. Mitgliedsunternehmen vermitteln wir diese Kontakte jederzeit.
BGA-Mitglieder unterstützen wir bei der Anbahnung von Geschäftskontakten. Wir informieren über Gesetzesänderungen und Neuerungen bei Themen wie Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht oder Exportkontrolle. Über unserem Außenwirtschaftsausschuss können interessierte Unternehmer an der Arbeit des BGA mitwirken.