MITTEILUNGEN // BGA-POSITIONEN
Was bringt REACH?
REACH – Das neue europäische Chemikalienrecht
Das neue europäische Chemikalienrecht trifft die gesamte gewerbliche Wirtschaft. Nach Jahren des Streits über den richtigen Weg zu einem sichereren Umgang mit Chemikalien und einer gesünderen Umwelt geht es jetzt um die Umsetzung von REACH. Jedes Unternehmen muss sich dem Thema widmen, für viele werden die Anforderungen mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen sein, andere werden nicht unerhebliche administrative und finanzielle Anstrengungen unternehmen oder Prozesse und Sortimente verändern müssen, um die Anforderungen zu erfüllen. Dabei sind die Unternehmen aufgefordert, wo immer möglich, in der Lieferkette zusammenzuarbeiten, um den Aufwand insgesamt zu reduzieren und Rechtssicherheit für alle zu schaffen!
Der Großhandel ist intermediärer Dienstleister an der Nahtstelle von Industrie und professionellem Anwender. In dieser Funktion sollte er sich auch als Dienstleister in Sachen REACH verstehen! Im besten Fall also nicht nur eigene Pflichten kennen, sondern auch die, die seine Kunden und Lieferanten zu erfüllen haben.
Auf einen Blick
- REACH schreibt vor, dass in der EU chemische Stoffe ab einer Menge von einer Tonne je Hersteller oder Importeur auf ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt hin getestet und registriert werden müssen.
- Dies gilt für rund 30.000 Stoffe, die bereits auf dem europäischen Markt sind und etwa 400 Stoffe die jedes Jahr neu auf den Markt kommen.
- Die Registrierung läuft abhängig von der Menge und der Gefährlichkeit der Stoffe zeitlich gestaffelt, beginnend im Juni 2008 bis zum Juni 2018.
- Für rund 3.000 besonders besorgniserregende Stoffe, zum Beispiel Krebs erregende oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigende Stoffe, wird ein Zulassungsverfahren vorgeschrieben.
- Die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien wird den Unternehmen übertragen, die Informationen über Stoffeigenschaften und Informationen zum Risikomanagement vorlegen müssen.
- Für Registrierung und Zulassung ist die neue EU-Chemikalienagentur in Helsinki zuständig.
Alle Unternehmen sind betroffen!
Für alle Unternehmen im Groß- und Außenhandel ist REACH ein Thema:
- Als Schreibwarengroßhändler beschaffen Sie in der Schweiz große Mengen Tintenschreiber? Dann sind Sie 'IMPORTEUR EINER ZUBEREITUNG IN EINEM BEHÄLTNIS' und müssen die Stoffe in der Zubereitung (der Tinte) unter Umständen bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki registrieren.
- Als Technischer Händler mischen Sie Öle und Additive für besondere Verwendungszwecke? Dann sind Sie als Formulierer 'NACHGESCHALTETER ANWENDER' im Sinne der Verordnung der im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet und haben geeignete Maßnahmen zur angemessenen Beherrschung der Risiken zu ermitteln und zu kommunizieren.
- Als Elektrogroßhändler vertreiben Sie spezielle Leuchtmittel, die besonders besorgniserregende Stoffe in bestimmter Konzentration enthalten? Dann sind Sie als 'LIEFERANT EINES ERZEUGNISSES' verpflichtet an den gewerblichen Abnehmer des Erzeugnisses Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung zu stellen!
- Als Baustoffgroßhändler liefern Sie Klebstoffe an Bauhandwerker? Als 'HÄNDLER' stecken Sie mitten drin in der Lieferkette und erhalten unter Umständen von einem nachgeschalteten 'AKTEUR DER LIEFERKETTE' neue Informationen über gefährliche Eigenschaften dieses Klebstoffes die bisherige Risikomanagementmaßnahmen in Frage stellen können. Sie haben die Pflicht, diese Informationen an den unmittelbar vorgeschalteten Akteur oder Händler der Lieferkette weiterzuleiten!
Ob 'Importeur von Stoffen in Zubereitungen, 'nachgeschalteter Anwender', 'Lieferant eines Erzeugnisses' oder 'Händler' fast jeder Gewerbetreibende ist 'Normadressat' der REACH-Verordnung.
Am 1. Juni 2007 ist REACH in Kraft getreten. Es wird Zeit, sich mit REACH zu beschäftigen.








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