MITTEILUNGEN // BGA-POSITIONEN

Reform der Einkommensteuer


 

Das Aufkommen der Steuern ist im Zeitraum des konjunkturellen Aufschwung von 2005 bis 2008 von 452 Milliarden Euro im Jahr 2005 um 109 Milliarden Euro auf 561 Milliarden Euro im Jahr 2008 anagestiegen. Im Jahr 2010 sollen die gesamtstaatlichen Einnahmen – bedingt durch die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise – nur noch 511 Milliarden Euro betragen. Damit lägen die Steuereinnahmen immer noch um mehr als 60 Milliarden Euro über dem Durchschnitt der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts und unterstreicht, dass die Politik auf der Ausgabenseite gerade in den guten Zeiten eine Finanzpolitik der leichten Hand verfolgte, während sie beim Abkassieren der Steuerzahler eisern blieb. Von 2006 bis 2008 erreichten die Einnahmen – nicht zuletzt durch Steuererhöhungen und Vereinfachungen – neue immer neue Einnahmenrekorde. Im Zuge der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise bedarf es neben Impulsen für die Konjunktur durch eine leistungsfördernden Steuerpolitik auf der Ausgabenseite mehr Stetigkeit und Konsequenz bei der Umsetzung einer strikten Haushaltsdisziplin, damit die hohe Neuverschuldung wieder die 3-Prozent-Marke unterschreitet und auch die neue Schuldenbremse zieht.

 

Positionen des BGA

Um Bürgern und Betrieben wieder mehr Freiraum für die materielle Existenzsicherung aber auch Zukunftsvorsorge zu geben, damit Arbeit und Leistung sich lohnen, bedarf es wieder einer Perspektive auf Entlastungen. „Mehr Netto für alle“ ist der richtige Weg. Dazu schlägt der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) folgendes Maßnahmenbündel vor: Im Rahmen der Reform der Einkommensbesteuerung muss über eine zukunftsorientierte Tarifreform eine substantielle Vereinfachung erreicht werden. Durch den Abbau und die Streichung von Regelungen müssen Bürger und mittelständische Betriebe von Bürokratie entlastet werden.

Der Einkommensteuertarif muss von einer leistungsfeindlichen Progression befreit werden, in dem der Steuertarif deutlich abgeflacht wird. Eine Tarifreform muss ggf. zeitlich gestaffelte Schritte bringen, die den progressiven Charakter der Einkommensteuer erhält, aber mittel- bis langfristig nur noch eine niedrige Besteuerung mit einem einheitlichen Steuersatz vorsieht. Ziel muss eine synthetische Besteuerung bleiben.

 

  • Im Rahmen der Einkommensteuer muss auch dem Mittelstand, gerade mittelständischen Unternehmen, Rechnung getragen werden. Wenn der Tarif gesenkt wird, muss dies für alle Einkunftsarten gelten, so dass auch kleine und mittlere Unternehmen erfasst werden. Neue Verwerfungen und bestehende Probleme bei der Thesaurierungsbegünstigung für die übrigen Personenunternehmen müssen vermieden werden und die Reichensteuer, die auch den Mittelstand trifft, entfallen.

 

Bei der Definition der Bemessungsgrundlage muss das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit weiter Orientierungsgrundlage sein. Anstelle von verschiedenen abzugsfähigen Werbungskosten sollte überlegt werden, die Werbungskostenpauschale deutlich, z. B. auf 1.500 Euro, zu erhöhen. Durch eine erhöhte Pauschale würden umfangreiche Dokumentationen und Sammlungen von Belegen entfallen können und das Steuerrecht so deutlich erleichtert. Erleichtert würde dadurch auch die Rückführung der Entfernungspauschale.

 

Vereinfachungen im Rahmen des Einkommensteuerrechts müssen weiterhin unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, welchen Beitrag sie leisten können, das Lohnsteuerrecht zu vereinfachen. Auch die Überlegung, dass die Einkommensteuer vom Steuerpflichtigen selbst angemeldet und abgeführt wird, sollte geprüft werden.

 

Um den Aufwand für Unternehmen, vor allem mittelständische Unternehmen zu reduzieren, sollten Informations- Und Aufbewahrungspflichten nicht nur quantifiziert werden, sondern auch qualitativ überprüft und reduziert werden. Dazu zählt die Vereinheitlichung und Verkürzung der Aufbewahrungsfrist auf fünf Jahre. Damit würde auch ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und -klarheit gesetzt.

 

Die Gewerbesteuer ist mit einem modernen und einfachen Steuerrecht nicht mehr zu vereinbaren. Die Gewerbesteuer bedeutet in ihrer heutigen Ausgestaltung vor allem eine Benachteiligung kleinen und mittleren Städten und Gemeinden. Die stärkere Ausgestaltung im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als ertragsunabhängige Besteuerung weist in die falsche Richtung. Es bedarf weiterer Schritte die Gewerbesteuer abzulösen, indem diese in das übrige ertragsabhängige Steuersystem verbunden mit einem kommunalen Zuschlag für die Kommunen integriert wird. Der Wegfall der Gewerbesteuer wäre ein wichtiges Signal für die Vereinfachung und Modernisierung des Steuerrechts.

 

Die Einkommensteuerreform bietet Anlass, nach der Unternehmensteuerreform ausstehende Themen auszuräumen. Dazu zählen u. a. die Einführung einer Gruppenbesteuerung sowie die Erleichterung von Umstrukturierungen.

 

Perspektiven müssen aufgezeigt werden, wie der ursprünglich zeitlich begrenzte Solidaritätszuschlag abgebaut werden kann. Denn auch immer mehr Bürger in den neuen Bundesländern zahlen für ihre eigene Solidarität. Nach über siebzehn Jahren Deutscher Einheit ist es daher an der Zeit, diesen Zuschlag wieder stufenweise jährlich um einen Prozentpunkt abzubauen. Die Solidarität mit den Menschen in den neuen Bundesländern bleibt unberührt. Die vereinbarten Mittel für die Förderung werden auf Grund der haushaltsrechtlichen Trennung von Einnahmen und Ausgaben weiter fließen.

 

Bei der Erbschaftsteuer steht Nachjustierungsbedarf beim Übergang auf einen Nachfolger. Die neuen Regelungen sind in einzelnen Punkten zu restriktiv und gefährden in konjunkturell schwierigen Zeiten die Fortführung. Insgesamt lässt sich die Erbschaftsteuer jedoch wirtschafts- und sozialpolitisch nicht mehr rechtfertigen. Im Internationalen Vergleich gehen Staaten zunehmend dazu über, die Erbschaftsteuer auf Grund ihres erheblichen Verwaltungsaufwands in Relation zu einem verfassungsfesten Steueraufkommen zu streichen. Auch in Deutschland kann die Erbschaftsteuer auf Grund der hohen und komplizierten, rechtlichen Anforderungen keine Zukunft haben. Die Erbschaftsteuer sollte daher gänzlich entfallen, allenfalls kann überlegt werden, das Aufkommen der Erbschaftsteuer über eine andere Steuer zu erheben.

 

Reformbedarf bei der Umsatzsteuer: Durch zahlreiche Änderungen in den vergangenen Jahren hat die Umsatzsteuer an Komplexität zugenommen und führt bei Unternehmen zu zunehmender Verunsicherung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Umsatzsteuerlicher Reformbedarf besteht bei der Rückführung der Verwaltungsanforderungen für umsatzsteuerfreie Exportlieferungen an die gesetzlichen Mindestan­forderungen. Insgesamt müssen bei der Umsatzsteuer Vereinfachungen angestrebt werden und eine Erleichterung der Anwendung moderner EDV-Technologien – zum Beispiel bei der elektronischen Rechnungsstellung – vorgenommen werden. Generellen systematischen Umstellungen steht der BGA ebenso kritisch gegenüber wie einer Ausweitung ermäßigten Umsatzsteuersätzen. Entscheidend wird sein, dass die damit verfolgten Ziele nicht zu einer Umverteilung zwischen einzelnen Branchen und damit zu Steuererhöhungen führen.

 

Der BGA appelliert an die Politik, Steuerpolitik wieder mehr unter dynamischen Gesichtspunkten zu betrachten und auch auf der Ausgabenseite konsequenter zu sparen. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Belangen der den Staat Finanzierenden müssen Berücksichtigung finden, wenn der Sozialstaat bezahlbar bleiben soll.