MITTEILUNGEN // BGA-POSITIONEN
Tarifabschluss im Groß- und Außenhandel
Der Verband für Groß-, Außenhandel und Dienstleistungen Niedersachsen (GVN) und die Gewerkschaft ver.di haben in der Nacht zum 13. Oktober 2009 einen ersten Abschluss in der diesjährigen Lohn- und Gehaltstarifrunde für den Groß- und Außenhandel erzielt, der Pilotcharakter hat.
Das Tarifergebnis sieht vor, dass die Löhne und Gehälter bei einer zweijährigen Laufzeit nach fünf Nullmonaten ab dem 1. Oktober 2009 um 2,0 Prozent und ab dem 1. Juni 2010 um weitere 1,5 Prozent erhöht werden. Zudem erhalten die Beschäftigten in den Lohn- und Gehaltsgruppen 1 und 2 im September 2010 eine Einmalzahlung in Höhe von 125 Euro, die Beschäftigten in der Lohn- und Gehaltsgruppe 3 eine Einmalzahlung in Höhe von 60 Euro. Betriebe, in denen Kurzarbeit angeordnet ist, können die vereinbarten Tariferhöhungen und Einmalzahlungen für die Dauer der Kurzarbeit, maximal bis Ende April 2011 verschieben. Schließlich werden die Ausbildungsvergütungen rückwirkend ab dem 1. Mai 2009 um 10 Euro und ab dem 1. Juni 2010 um weitere 10 Euro erhöht. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 3. November 2009.
Tarifabschluss hat Pilotcharakter
Der Tarifabschluss in Niedersachsen hat Pilotcharakter und ist damit Vorbild für andere Tarifgebiete. Er trägt der schwierigen konjunkturellen Situation im Groß- und Außenhandel Rechnung. Durch fünf Nullmonate zu Beginn der Laufzeit bleibt die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen im Krisenjahr 2009 begrenzt. Gleichwohl sind die Arbeitgeber mit dem Kompromiss bis an die Schmerzgrenze gegangen. Für die Beschäftigten bedeutet die Erhöhung der Entgelte um insgesamt 3,5 Prozent angesichts des aktuellen Rückgangs der Verbraucherpreise mehr als einen Inflationsausgleich.
Die Gewerkschaft ver.di hatte ursprünglich Entgeltanhebungen zwischen 6,5 und 8 Prozent gefordert. Diese Forderungen waren angesichts der schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit fernab jeglicher Realität, wie BGA-Präsident Anton F. Börner zu Beginn der Tarifrunde feststellte.
Beschäftigungssicherung im Fokus
Die von der Arbeitgeberseite geforderten Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung konnten teilweise umgesetzt werden. So besteht für Unternehmen, in denen Kurzarbeit gefahren wird, die Möglichkeit, durch eine Verschiebung von Tariferhöhungen bzw. Einmalzahlungen die wirtschaftliche Belastung in der Krise zu reduzieren und damit Arbeitsplätze zu sichern. Eine pragmatische Regelung zur Verlängerung auslaufender befristeter Arbeitsverhältnisse für die Laufzeit des Tarifvertrages lehnte ver.di aus ideologischen Gründen ab, obwohl dies eine einfache Möglichkeit gewesen wäre, bestehende Beschäftigungsverhältnisse in Zeiten wirtschaftlicher Ungewissheit zu erhalten.
Die Tarifparteien haben trotz schwieriger Rahmenbedingungen erneut ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Mit der zweijährigen Laufzeit der neuen Lohn- und Gehaltstarifverträge haben die Unternehmen des Groß- und Außenhandels jetzt endlich Planungssicherheit.








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